1. Allgemeines
Die nachfolgenden Bedingungen gelten zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen des allgemeinen Geschäftsverkehrs. Spätestens mit Entgegennahme unserer Leistungen gelten diese Bedingungen in der aktuellen Fassung als vom Besteller anerkannt. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Unser Schweigen bedeutet grundsätzlich eine Ablehnung einer mündlichen Vereinbarung. Verbindliche Absprachen MÜSSEN in Schriftform vorliegen und von BEIDEN Geschäftspartnern unterzeichnet sein.
Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden auch dann nicht verpflichtend, wenn wir diesen nicht nochmals widersprechen. Es gilt, auch bei Vertragsabschluß mit Kunden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, jeweils das deutsche Recht. Alle früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind hierdurch aufgehoben.
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen (im folgenden Unterlagen) behalten wir uns die eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden. Wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, sind uns diese auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Sofern in der Hardware Programme fest eingespeichert sind (Firmware), sind diese nur für den vertragsgemäßen Betrieb der Hardware bestimmt; jede anderweitige Verwendung ist ausgeschlossen.
3. Preise sowie Zahlungs- und Lieferbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto, ab Firmensitz Memmingen, ausschließlich Verpackung, Versicherung, Versandkosten und gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Als Währung gilt stets der Euro, außer es wurde explizit eine andere Währung vermerkt. Rechnungsstellung erfolgt am Tage des Versandes der Ware, es sei denn, es wurden Abschlagszahlungen oder Vorauskasse vereinbart.
Alle Rechnungen sind ohne Abzug nach 14 Tagen zur Zahlung fällig, es sei denn, es wurde schriftlich eine andere Zahlungsfrist vereinbart. Bei Neukunden sowie Kunden, welche bereits einmal in Zahlungsverzug gerieten, behalten wir uns Lieferungen gegen Vorauskasse vor.
Bei Überschreiten des Zahlungsziels tritt sofortiger Verzug ein. Wir behalten uns vor, ohne Vorwarnung Mahnbescheide zu erlassen.
Es werden, unabhängig von den Mahngebühren, Verzugszinsen berechnet. Diese errechnen sich nach §288 Abs.1 Satz1 BGB, zu 5% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz vom Rechnungsendbetrag, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines noch höheren Schadens.
Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, werden nach §288 Abs.1 Satz2 BGB, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz vom Rechnungsendbetrag, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines noch höheren Schadens, berechnet.
Mahngebühren werden ab der 2. Mahnung mit € 7,00 pro Mahnung in Rechnung gestellt.
Schriftliche Mahnungen sind eine freiwillige Leistung. Es steht uns daher frei, auch sofort nach Eintritt des Zahlungsverzugs unsere Ansprüche über ein Mahngericht geltend zu machen.
Preiserhöhungen sind nach Vertragsabschluß zulässig, wenn sie auf Veränderung von preisbildenden Faktoren beruhen, die unvorhersehbar nach Vertragsabschluß entstanden sind. Die Preiserhöhung muss in ihrer Höhe durch die Veränderung der preisbildenden Faktoren gerechtfertigt sein und dem Vertragspartner innerhalb einer angemessenen Frist angezeigt werden. Ändern sich bestehende Grundlagen nach Vertragsabschluß, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Besteller erwachsen aus solchen Geschäftsmaßnahmen keinerlei Ansprüche gegen uns.
Der Versand erfolgt nach unserem besten Ermessen, jedoch unter Ablehnung jeglicher Verantwortung. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Käufers. Verpackungs- und Versandkosten werden zu Selbstkosten berechnet und getrennt ausgewiesen. Genannte Lieferzeiten sind nur als ungefähre Angabe anzusehen.
Jegliche Regressansprüche gegen uns wegen Überschreitens der Lieferzeit sind ebenso ausgeschlossen wie Rücktritt des Bestellers vom Vertrag aus diesem Grunde, es sei denn, es wurde schriftlich von uns eine andere Vereinbarung bestätigt. Wird die von uns geschuldete Lieferung und Leistung durch unvorhersehbare und von uns unverschuldete Umstände verzögert (z.B. durch Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen – jeweils auch bei unserem Vorlieferanten – sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung), so sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach unserer Wahl die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen
4. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange uns noch Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zustehen.
5. Eignung und Beschaffenheit
Alle Angaben und Auskünfte über Eignung, Beschaffenheit und Anwendung unserer Ware befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen. Für die Beachtung gesetzlicher, behördlicher und sonstiger Vorschriften bei der Verwendung unserer Waren ist der Kunde verantwortlich.
Insbesondere für kundenspezifische Entwicklungen und Produkte gilt weiter:
Wir entwickeln Produkte nach Lastenheft. Das Lastenheft wird von uns schriftlich bestätigt. Es können vom Besteller nur Ansprüche geltend gemacht werden, welche fehlerhafte oder unvollständige Dienstleistungen bezüglich der im Lastenheft aufgeführten Eigenschaften betreffen.
Der Besteller hat in jedem Fall die Funktion des Produktes für seinen Einsatzbereich sorgfältig zu überprüfen.
Die korrekte Funktion des kundenspezifischen Produktes nach Lastenheft wird vom Besteller bestätigt, entweder schriftlich, durch Bezahlung des vollen Rechnungsbetrages, durch den tatsächlichen Einsatz oder durch Weitergabe des kundenspezifischen Produktes an einen Dritten (z.B. Kunden des Bestellers). Mit dieser Bestätigung geht das Risiko an der Verwendung des Produktes in seiner Gesamtheit auf den Besteller über.
6. Mängelrügen und Gewährleistung
6.1. Gewährleistungsansprüche setzen im kaufmännischen Verkehr voraus, dass die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten der §§ 377, 378 HGB beachtet werden.
6.2. Ist der Kunde nicht Kaufmann, so setzen Gewährleistungsansprüche bei offensichtlichen Mängeln eine unverzügliche Rüge und bei nicht offensichtlichen Mängeln eine Rüge innerhalb der Verjährungsfrist für den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch voraus.
6.3. In Erfüllung unserer Gewährleistungsverpflichtung treten wir hiermit unsere Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche gegen unsere Lieferanten wegen mangelhafter Lieferung an den Kunden ab. Der Kunde nimmt die Abtretung an. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich zunächst auf die Geltendmachung der ihm abgetretenen Gewährleistungsansprüche.
6.4. Sofern und soweit der Kunde die ihm abgetretenen Ansprüche nicht durchsetzen kann (z.B. wegen Insolvenz oder Geschäftsaufgabe oder ernsthafter Weigerung des Dritten), sind wir dem Kunden zur Gewährleistung verpflichtet. Dabei sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Bei Lieferung von Hardware haben wir ein dreimaliges, bei Lieferung von Software ein fünfmaliges Nachbesserungsrecht. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
6.5. Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese insbesondere über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die ein- oder mehrmalige Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Änderung des Kaufpreises zu verlangen.
6.6. Die Gewährleistungsfrist für die Mangelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung beträgt 24 Monate seit Lieferung oder Versandbereitschaft.
6.7. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen- ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Unsere Gewährleistungsverpflichtung entfällt darüber hinaus
a) bei Änderung oder Instandsetzung des Vertragsgegenstandes durch den Kunden oder Dritte ohne unsere schriftliche Einwilligung,
b) bei fehlerhafter, unsachgemäßer oder nachlässiger Verwendung oder Behandlung des Vertragsgegenstandes durch den Kunden,
c) bei schuldhafter Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung (Benutzerhandbuch) und Wartungs- bzw. Pflegeanweisungen,
d) bei natürlicher Abnutzung oder sonstigen Umständen, die nicht von uns zu vertreten sind,
e) wenn der Kunde uns zur Vornahme von Mangelbeseitigungsarbeiten bzw. Ersatzlieferungen nicht in angemessener Weise Zeit und Gelegenheit gewährt,
f) bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel bzw. Einsatz ungeeigneter Zusatzgeräte und
g) bei Verwendung von Ersatzteilen oder Zubehör, die von uns nicht ausdrücklich freigegeben wurden.
6.8. Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haften wir ebenfalls nur in dem vorgenannten Rahmen und auch nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden vermeidbar gewesen wäre. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor Beginn von Wartungs- oder Mängelgewährleistungsarbeiten eine vollständige Datensicherung vorzunehmen und diese auch auf Vollständigkeit zu prüfen.
6.9. Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht.
6.10. Die Haftungsfreizeichnung gilt gegenüber Kaufleuten gleichwohl, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit eines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht wurde, es sei denn, der Schaden beruht auf der Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht. Daneben ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren, nicht untypischen Schaden begrenzt
Beanstandungen auf Vollständigkeit (Art und Menge) sind uns innerhalb 2 Wochen nach Erhalt der Ware anzuzeigen.
Unfreie Rücksendungen werden grundsätzlich nicht angenommen. Eine Erstattung der Rücksendekosten liegt alleine in unserem Ermessen.
7. Haftung
7.1. Soweit gemäß Ziffer 6 unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für alle Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, Verletzung von Nebenpflichten, insbesondere für Ansprüche aus Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB.
7.2. Die Regelungen gemäß Ziffer 6.1. gelten nicht für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
7.3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7.4. Die Haftung ist zudem summenmäßig auf das 2-fache der Vergütung beschränkt, die für das Produkt geschuldet wird, für welches nach diesem Vertrag die höchste Nettovergütung zu zahlen ist
8. Vervielfältigung, Änderung, Weitergabe und Programmschutz
8.1. Dem Kunden ist die Vervielfältigung und Änderung der ihm verkauften und/oder zur Nutzung überlassenen Software sowie die vorübergehende Überlassung oder Erteilung von Unterlizenzen an Dritte untersagt.
8.2. Die Entfernung von Programmschutzmechanismen ist unzulässig.
9. Anwendbares Recht, Erfüllungsort
9.1. Für die Geschäftsbeziehung und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (Convention on the International Sale of Goods) ist ausgeschlossen.
9.2. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung und Leistung ist unser Geschäftssitz. Der Gerichtsstand ist Memmingen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht
(AGB HHS-Systemtechnik GmbH & Co. KG vom 18.12.2006)